Versetzungsordnung Sek. I

Versetzung oder Nichtversetzung?

Informationen vom Schulministerium

Die Versetzungsbestimmungen für Realschulen

(Angaben ohne Gewähr)

Allgemeine Grundsätze für die Versetzung:

Eine 5 in einem der Fächer D, M, E, WPI muß
        -->  entweder durch eine 3 in einem der Fächer D, M, E, WPI
             ausgeglichen werden
        --> oder durch eine Nachprüfung auf eine 4 verbessert werden
 
Eine 6 in einem Hauptfach  führt immer zur Nichtversetzung.

Eine 5 oder 6 in sonstigen Fächern  ist unschädlich;
 


Bei zwei mal  5 in den sonstigen Fächern ,
    -->muß eine 5 durch eine 3 ausgeglichen sein
    -->oder durch eine Nachprüfung verbessert werden.

Bei zwei mal 5 in den Hauptfächern,
    -->nicht versetzt, nur wenn ein weiteres Hauptfach 3 oder besser ist,
        kann eine Nachprüfung  gemacht werden.



Bei drei mal 5
    --> nicht versetzt