Versetzungsordnung Sek. I
Versetzung oder Nichtversetzung?
Informationen vom Schulministerium
Die Versetzungsbestimmungen für Realschulen
(Angaben ohne Gewähr)
Allgemeine Grundsätze für die Versetzung:
Eine 5 in einem der Fächer D, M, E, WPI muß
--> entweder durch eine 3 in einem der Fächer D, M, E, WPI
ausgeglichen werden
--> oder durch eine Nachprüfung auf eine 4 verbessert werden
Eine 6 in einem Hauptfach führt immer zur Nichtversetzung.
Eine 5 oder 6 in sonstigen Fächern ist unschädlich;
Bei zwei mal 5 in den sonstigen Fächern ,
-->muß eine 5 durch eine 3 ausgeglichen sein
-->oder durch eine Nachprüfung verbessert werden.
Bei zwei mal 5 in den Hauptfächern,
-->nicht versetzt, nur wenn ein weiteres Hauptfach 3 oder besser ist,
kann eine Nachprüfung gemacht werden.
Bei drei mal 5
--> nicht versetzt

